In eigener Sache: Was ist mit Blog „diesituation.wordpress.com“?

Das Blog „diesituation.wordpress.com“ wurde heute vom Provider wordpress.com gelöscht

Von der Firma wordpress.com kam nur die Behauptung ich hätte auf „diesituation.wordpress.com“ angeblich gegen die „terms of service“ (Benutzungsbedingungen) verstoßen. Dieser Hinweis war in englischer Sprache, war automatisiert und enthielt weder Anrede noch Grußformel.

Es wurde nicht konkret genannt worin dieser Verstoß bestanden haben soll. Es wurde lediglich ganz allgemein behauptet ein Verstoß läge vor. Es wurde der entsprechende Beitrag nicht genannt. Es hat auf dem Blog definitiv keinen strafrechtlich relevanten Beitrag gegeben.
Es wurde sogleich zum schärfsten Mittel gegriffen: Löschung des gesamten Blogs – obwohl es eine Reihe von milderen Mitteln gegeben hätte.

Der heute vom Provider gelöschte Blog „diesituation.wordpress.com“  ist der zweite Blog von mir, der torpediert wurde

Sein Vorgänger wurde von mir selbst stillgelegt weil eine Landesbehörde mir Bußgeld bis zu 500.000 € androhte. Diese Drohung kam wegen  vier (!) Links auf zwei andere Webseiten – es wurde jeweils zweimal auf zwei andere Webseiten verlinkt. Selbstverständlich waren das keine Links auf irgendwie strafbare Inhalte.

Ich hatte dort mehr als 54.000 Beiträge veröffentlicht und davon wurden vier Beiträge von einer Landesbehörde moniert.

Aber jetzt kommt das Schärfste:
Die Behörde berief sich auf eine Geheimliste die so geheim ist daß sie nichtmal von Bundestagsabgeordneten gelesen werden darf! In dieser Geheimliste stehen Webseiten die nicht genannt werden dürfen und auf die nicht verlinkt werden darf. Wer eine dieser heimlich verbotenen Webseiten nennt wird bedroht mit einem Bußgeld von bis zu 500.000 €.

Zudem muß der Bedrohte die angeblichen Verfahrenskosten zahlen. „Angeblich“ schreibe ich deswegen weil eine Behörde tätig wurde, die ja sowieso existiert und ihren Beamtenapparat unterhält und die ich nicht ums Agieren gebeten hatte. Daß jemand, der einen Angelschein beantragt, dafür zahlen muß leuchtet mir ein. Daß jemand eine sehr viel höhere Gebühr zahlen muß ohne daß er zuvor das amtliche Tätigwerden beantragt hat, ein Tätigwerden, das sich auf eine Geheimliste beruft, leuchtet mir nicht ein.

Widerspruch war ausgeschlossen. Der normale Weg sich gegen übergriffiges staatliches Handeln zu wehren war also versperrt.
Es blieb nur der sofortige Weg vor das Verwaltungsgericht.
Das tat ich, formulierte den Antrag selbst.
Er wurde angenommen, das Verfahren eröffnet und mir wurde eine saftige Rechnung geschickt! Für Gerichtskosten. Hoch. Teuer.
Zudem beauftragte die Landesbehörde, in der ja Volljuristen sitzen,  zu ihrer Vertretung eine der teuersten Anwaltskanzleien. Die ich bezahlen müßte wenn ich den Prozeß vor dem VG verlöre. (Was das von mir befragte dafür einschlägige Horoskop verkündete.)

Ich nahm die Klage zurück. Und bekam eine neue Rechnung. Für Verfahrenskosten.

 

 

 

 

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