Amtliches Gutachten sagt daß Eichelburg nicht zurechnungsfähig ist

oe24:

Dem 68-Jährigen ist laut einem von der Justiz eingeholten Gutachten eine höhergradige geistig-seelische Abnormität eigen. Peter Hofmann – einer der renommiertesten psychiatrischen Sachverständigen des Landes – stuft ihn als zurechnungsunfähig und damit als nicht schuldfähig ein.
Es ist davon auszugehen, dass die Staatsanwaltschaft zeitnahe beim Landesgericht einen Antrag auf Unterbringung des 68-Jährigen in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher (§ 21 Absatz 1 StGB) einbringen wird.
Dieser Beitrag wurde unter Orientierung veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.