Absolut lesenswert! „Der völlig grundlose Lockdown, der einzig auf falschen Behauptungen der Hofvirologen beruht“

Fassadenkratzer:

Der völlig grundlose Lockdown, der einzig auf falschen Behauptungen der Hofvirologen beruht

Prof. Drosten von der Berliner Charité malte nach einem Bericht der „Welt“ vom 11.3.2020 ein Szenario, dass 60 bis 70 % der 83 Millionen Menschen in Deutschland (= 66,4 – 58,1 Millionen) im Verlaufe von zwei Jahren am Corona-Virus infiziert werden könnten, was bei einer angenommenen Letalität von 0,5 bis 1 % 250.000 bis 500.000 Tote bedeutete. Das dramatisierte Drosten noch im NDR-Podcast am 18.3.2020, als er aufgrund einer aktuellen britischen Studie befürchtete, dass nur 33 % der Infizierten symptomfrei bleiben, also nicht erkranken würden. Entgegen der sonst von den meisten Wissenschaftlern angenommenen mindestens 80 % Nicht-Erkrankter würde damit auf die Krankenhäuser eine ungeheure Zahl von Schwerkranken zukommen. „Die Aussichten sind wirklich verzweifelnd. Es ist wirklich schlimm, was man da unterm Strich raus liest aus dieser Studie“, verkündete er mit bedeutungsvoll langsamer Betonung.

Dabei erzeugte das RKI den Eindruck einer beängstigenden exponentiellen Steigerung der Infektionszahlen, der aber nur durch die parallele exponentielle Ausweitung der Tests entstand, was es jedoch verschwieg.

Das entbehrte also jeder wissenschaftlichen Grundlage und diente nur einer völlig ungerechtfertigten Panikmache vor einer behaupten höchsten Gefährlichkeit eines „Killer-Virus“.

Weiter entscheidend ist aber die geradezu abgrundtiefe Dummheit – anders wird man es nicht mehr formulieren können – der deutschen Politik, die diesen ohne weiteres auch schon bei der Verhängung des Lockdowns feststellbaren Unsinn glaubte.“
Ob es sich um abgrundtiefe Dummheit der Politik oder wohlkalkulierte Absicht handelt, sei noch dahingestellt.

Schadensersatz der geschädigten Bürger

Rechtsanwalt Fuellmich weist nun darauf hin, wie durch den unbegründeten und widerrechtlichen Lockdown geschädigte Bürger ihren Schaden gerichtlich geltend machen können:

Konkret:
Jeder, der durch den vollkommen grundlosen Lockdown Schäden erlitt, insbesondere natürlich Unternehmer und Selbständige, welche der aufgrund des Lockdown entgangene Gewinn in Richtung Insolvenz zu treiben droht, kann diese Schäden gegen diese Personen geltend machen.“

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